REACH ist der zentrale Teil der europäischen Chemikalien Gesetzgebung.
REACH ist die Abkürzung for Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Beschränkung und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien. Alle Chemikalien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki registriert sein. Einige Stoffe sind zulassungspflichtig oder werden in ihrer Verwendung beschränkt.
Link zur REACH Verordnung
Falls gelieferte Chemikalien, Gemische oder Fertigerzeugnisse Stoffe in Konzentration von mehr als 0,1% enthalten, die als "sehr besorgniserregender Stoff" (SVHC, Substance of Very High Concern) eingestuft sind (gemäß Artikel 59 REACH), muss der Empfänger der entsprechenden Waren über diese Stoffe informiert werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Artikel 33 REACH.
Liste der betroffenen Stoffe (SVHC)